DAK/AKNB: Zwergscharbe rückwirkend zum 1.1.2023 von der nationalen auf die landesweiten Meldelisten geändert
Im Sommer 2021 gipfelte eine seit der Jahrtausendwende positive Entwicklung der Nachweiszahlen der Zwergscharbe im bislang stärksten dokumentierten Einflug nach Mitteleuropa und Deutschland. Gleichzeitig brütet und überwintert die Art inzwischen in Deutschland.
Aufgrund der beispiellosen Entwicklung innerhalb der letzten Jahre hat sich die Deutsche Avifaunistische Kommission (DAK) dazu entschlossen, die Zwergscharbe unabhängig von den gesetzten Kriterien zur Überarbeitung der nationalen Meldeliste frühzeitig von der Meldeliste zu streichen. Die Art wird damit neben Rallenreiher, Gleitaar, Zwergohreule, Rotkopfwürger und Seidensänger nachträglich rückwirkend zum 1.1.2023 in die Obhut der Avifaunistischen Landeskommissionen übergeben.
Eine ausführliche Publikation zur Aktualisierung der nationalen Meldeliste ist in Arbeit und wird in der nächsten Ausgabe des Magazins „Seltene Vögel in Deutschland“ erscheinen. Bereits für den Jahrgang 2023 bei der DAK eingereichte Dokumentationen zu Beobachtungen der Zwergscharbe werden an die zuständigen Landeskommissionen weitergeleitet.
Hier der AKNB für Niedersachsen und Bremen melden.